Wenn Sie einen Studienabschluss an einer deutschen Universität erlangt haben, besteht Ihre Promotion formell aus den folgenden Schritten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.
Finden Sie dann eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Promotion und legen Sie Ihr Thema für Ihre Doktorarbeit fest. Bitte lesen Sie hierzu § 9 der Promotionsordnung.
Legen Sie den online ausgefüllten Antrag ausgedruckt und unterschrieben Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.
Anschließend reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen, die erforderlich sind, um Ihre Voraussetzung für die Annahme als Promovend(in) zu überprüfen – Hochschulzeugnisse, gegebenenfalls mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, eventuell Sprachnachweise – im Dekanat unseres Fachbereichs bei Lisa Büschelberger ein.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Promovend(in), den sogenannten Annahmebescheid. Das Datum dieses Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist Ihre Registrierung als Promovend(in) abgeschlossen.
WICHTIG ZU WISSEN:
- Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung Ihres Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.
- Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis an einer Fachhochschule erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses bei Lisa Büschelberger notwendig.
Optional: Einschreibung als Studierende(r)
Während der Registrierung - oder auch zu einem späteren Zeitpunkt - können Sie sich an der JGU immatrikulieren - und damit das Semesterticket nutzen, in den Mensen auf dem Campus zu den Preisen für Studierende essen, sich auf einen Platz im Studierendenwohnheim bewerben sowie verschiedene weitere Vergünstigungen für Studierende in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie allerdings jedes Semester den Semesterbeitrag zahlen. Sie können auch ohne Immatrikulation promovieren.
Die beiden gleichzeitig mit dem Gesuch abzugebenden Formulare finden Sie hier:
- Versicherung
- Betreuung von Pflichtveranstaltungen
» Auflistung von Veranstaltungen, die als Pflichtveranstaltungen für Doktoranden angerechnet werden können
Bitte reichen Sie nur ein gedrucktes Exemplar Ihrer Dissertation ein, zusammen mit der Arbeit in digitaler Form als PDF-Datei.
Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung sowie dieses Schreiben des Dekans zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Promotionsprüfung durchzuführen.
Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!