Promotion mit Studienabschluss an einer deutschen Hochschule

Wenn Sie einen Studienabschluss an einer deutschen Universität erlangt haben, besteht Ihre Promotion formell aus den folgenden Schritten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.

Prüfen Sie zunächst anhand § 7 und § 8 der Promotionsordnung, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen. Selbstverständlich können Sie ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung vereinbaren.
Finden Sie dann eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Promotion und legen Sie Ihr Thema für Ihre Doktorarbeit fest. Bitte lesen Sie hierzu § 9 der Promotionsordnung.
Wenn Sie an der JGU promovieren möchten, müssen Sie sich mit Thema und Betreuer(in) Ihrer Doktorarbeit online als Promovend(in) registrieren. Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie hier.

Legen Sie den online ausgefüllten Antrag ausgedruckt und unterschrieben Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.

Anschließend reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen, die erforderlich sind, um Ihre Voraussetzung für die Annahme als Promovend(in) zu überprüfen – Hochschulzeugnisse, gegebenenfalls mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, eventuell Sprachnachweise – im Dekanat unseres Fachbereichs bei Lisa Büschelberger ein.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Promovend(in), den sogenannten Annahmebescheid. Das Datum dieses Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist Ihre Registrierung als Promovend(in) abgeschlossen.

WICHTIG ZU WISSEN:

  • Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung Ihres Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.
  • Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis an einer Fachhochschule erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses bei Lisa Büschelberger notwendig.

Optional: Einschreibung als Studierende(r)
Während der Registrierung - oder auch zu einem späteren Zeitpunkt - können Sie sich an der JGU immatrikulieren - und damit das Semesterticket nutzen, in den Mensen auf dem Campus zu den Preisen für Studierende essen, sich auf einen Platz im Studierendenwohnheim bewerben sowie verschiedene weitere Vergünstigungen für Studierende in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie allerdings jedes Semester den Semesterbeitrag zahlen. Sie können auch ohne Immatrikulation promovieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie während Sie Ihre Dissertation schreiben mindestens drei Semester für die Betreuung von Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu ist dieser Nachweis mit der Abgabe der Dissertation vorzulegen.
Mit dem Formular Promotionsgesuch reichen Sie Ihre Dissertation ein. Die Abgabe erfolgt bei Marion Müller.
Die beiden gleichzeitig mit dem Gesuch abzugebenden Formulare finden Sie hier:

Bitte reichen Sie nur ein gedrucktes Exemplar Ihrer Dissertation ein, zusammen mit der Arbeit in digitaler Form als PDF-Datei.

Nach dem Eingang aller Gutachten im Dekanat beginnt die Auslagefrist der Dissertation. Sie dauert zwei Wochen.
Die Auslagefrist nutzen Sie, um mit der/dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Auslagefrist durchgeführt werden muss.

Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung sowie dieses Schreiben des Dekans zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Promotionsprüfung durchzuführen.

Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation geben Sie nach der mündlichen Prüfung in der Dissertationsannahmestelle der Universitätsbibliothek ab. Sie erhalten dort einen Beleg über die Abgabe. Diesen Beleg reichen Sie bitte bei Marion Müller ein.

Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!