Promotion mit Studienabschluss im Ausland

Wenn Sie einen Studienabschluss im Ausland erlangt haben, besteht Ihre Promotion formell aus den folgenden Schritten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.

Prüfen Sie zunächst anhand § 7 und § 8 der Promotionsordnung, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen. Selbstverständlich können Sie ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung vereinbaren.
Finden Sie dann eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Promotion und legen Sie Ihr Thema für Ihre Doktorarbeit fest. Bitte lesen Sie hierzu § 9 der Promotionsordnung.

Registrieren Sie sich mit Thema und Betreuer(in) Ihrer Doktorarbeit online als Promovend(in). Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie hier.

Legen Sie den online ausgefüllten Antrag ausgedruckt und unterschrieben Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.

Anschließend reichen Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit folgenden Unterlagen im Dekanat unseres Fachbereichs bei Birgit Bastisch ein:

    • zwei übersetzte Kopien* Ihrer Studienabschlüsse (Bachelor, Master, Diplom, etc.)
    • zwei übersetzte Kopien* Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis)
    • zwei Kopien Ihres Lebenslaufs mit Schilderung des Schul- und Studienverlaufs
    • eine Zusammenstellung der Vorlesungen, Übungen und Seminare (Transcript of Records)
    • eine ausführliche Zusammenstellung der Fortgeschrittenen-Praktika (Versuche etc.)
    • eine Kopie der Master-Thesis oder Diplomarbeit und (falls nicht auf Englisch) eine kurze Zusammenfassung derselben
    • eine Stellungnahme des Betreuers bezüglich der wissenschaftlichen Qualifikation und ob die Master-Thesis bzw. Diplomarbeit äquivalent zu einer guten hiesigen Diplomarbeit ist
    • zwei Kopien Ihres Nachweises über ausreichende Kenntnisse der deutschen oder der englischen Sprache, siehe hierzu Einschreibeordnung § 7
    • zwei Kopien Ihres Anerkennungsbescheids, ausgestellt von der Abteilung Internationales

* Wir behalten uns vor, Originale nach dem Zufallsprinzip stichprobenhaft anzufordern und mit den in Kopie bereitgestellten Nachweisen zu vergleichen.

Wir haben diese Informationen für Sie auf einem Merkblatt in deutscher und englischer Sprache zusammengefasst.

Der zuständige Prüfungsausschuss prüft Ihre Unterlagen und legt sie der Dekanin / dem Dekan vor. Diese(r) beschließt über die Zulassung. Gegebenenfalls wird eine Zulassung vorbehaltlich der Einhaltung von Auflagen erteilt.

Optional: Einschreibung als Studierende(r)
Während der Registrierung - oder auch zu einem späteren Zeitpunkt - können Sie sich an der JGU immatrikulieren - und damit das Semesterticket nutzen, in den Mensen auf dem Campus zu den Preisen für Studierende essen, sich auf einen Platz im Studierendenwohnheim bewerben sowie verschiedene weitere Vergünstigungen für Studierende in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie allerdings jedes Semester den Semesterbeitrag zahlen. Sie können auch ohne Immatrikulation promovieren.

Zur besseren Verständlichkeit finden Sie hier einen schematisch dargestellten Leitfaden zur Promotion an der JGU.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Promovend(in), den sogenannten Annahmebescheid. Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Promovend(in) abgeschlossen.

Die Zulassung kann auch unter Vorbehalt der Erfüllung von Auflagen erteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie, während Sie Ihre Dissertation schreiben, mindestens drei Semester für die Betreuung von Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu ist dieser Nachweis mit der Abgabe der Dissertation vorzulegen.
Mit dem Formular Promotionsgesuch reichen Sie Ihre Dissertation ein. Die Abgabe erfolgt bei Marion Müller.
Die beiden gleichzeitig mit dem Gesuch abzugebenden Formulare finden Sie hier:

Bitte reichen Sie nur ein gedrucktes Exemplar Ihrer Dissertation ein, zusammen mit der Arbeit in digitaler Form als PDF-Datei.

Das Dekanat fordert die Gutachten zu Ihrer Dissertation an. Nach Eingang aller Gutachten im Dekanat beginnt die Auslagefrist der Dissertation. Diese dauert zwei Wochen.
Die Auslagefrist nutzen Sie, um mit der/dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Auslagefrist durchgeführt werden muss. Bitte lesen Sie hierzu § 23 der Promotionsordnung.
Die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation geben Sie nach der mündlichen Prüfung in der Dissertationsannahmestelle der Universitätsbibliothek ab. Sie erhalten dort einen Beleg über die Abgabe. Diesen Beleg reichen Sie bitte bei Marion Müller ein.

Nun kann die Urkunde ausgehändigt werden. Sie können ab jetzt den Doktortitel "Dr. rer. nat." führen!