HABILITATION

Die Habilitation ist einer der Wege, den für die Berufung zur Professorin oder zum Professor erforderlichen Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Leistung und didaktischer Befähigung zu erbringen (Lehrbefähigung). In der Regel soll sie der Bewerberin oder dem Bewerber die Befugnis verschaffen, an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz in einem bestimmten Fachgebiet selbständig zu lehren (venia legendi).
 
Die Habilitation ist in folgenden Fachgebieten möglich: Experimentelle Physik, Theoretische Physik, Physik, Meteorologie, Mathematik, Geschichte der Mathematik und der Naturwissenschaften, Informatik.
 
Zur Beurteilung herangezogen werden
1. die fachliche und didaktische Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers und ihre oder seine
Eignung für die angestrebte Tätigkeit als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer (selbständig
Lehrende oder selbständig Lehrender) auf Grund bisheriger Leistungen und
2. besondere schriftliche und mündliche Leistungen im Rahmen des Habilitationsverfahrens.

(§ 1 "Begriff, Zweck und Grundlagen der Habilitation" aus der Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik, Mathematik und Informatik)

 

Voraussetzungen zur Habilitation

  • vorherige Promotion: Doktorgrad oder gleichwertiger akademischer Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in dem erstrebten Habilitationsfach (anerkannt werden kann ferner ein Doktorgrad in einem anderen als dem angestrebten Fachgebiet)
  • Erfahrungen in der wissenschaftlichen Lehre: mehrsemestrige Lehrtätigkeit (mindestens 2 verschiedene Vorlesungen)

Besondere Habilitationsleistungen

  • Habilitationsschrift: eigens gefertigte wissenschaftliche Abhandlung oder eine Reihe von in thematischem Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Arbeiten
  • Habilitationsvortrag mit Kolloquium: fachbereichsöffentlicher Vortrag von etwa 30minütiger Dauer und eine sich unmittelbar anschließende wissenschaftliche Aussprache, die sich auch auf Grundfragen des angestrebten Habilitationsfachs erstrecken kann

In Rheinland-Pfalz sind Habilitierte berechtigt, sich „Privatdozent“ zu nennen, was die Lehrbefugnis an der Hochschule, an der sie sich habilitiert haben, umfasst.